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   BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02   

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https://dejure.org/2003,35124
BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02 (https://dejure.org/2003,35124)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2003 - 1 D 35.02 (https://dejure.org/2003,35124)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 1 D 35.02 (https://dejure.org/2003,35124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 54 Sätze 2 und 3, § 77 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die Pflicht zu achtungsgerechtem und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb wie auch außerhalb des Dienstes - Erheblichkeit von außerdienstlichen Dienstvergehen (bei privatem Unternehmen) - Anforderungen an die Verhängung der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02
    Das vom Bundesdisziplinargericht nach zutreffenden Maßstäben (vgl. dazu Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - ZBR 2001, 39, und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 32 = NVwZ 2002, 1519 = ZBR 2002, 398) festgestellte außerdienstliche Dienstvergehen im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG wiegt derart schwer, dass die Höchstmaßnahme, also die Entfernung aus dem Dienst, unvermeidlich ist.

    a) Nach den bindenden Feststellungen des Bundesdisziplinargerichts hat der Beamte vorsätzlich und zumindest teilweise eigennützig (§ 54 Satz 2 BBG) gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG) außerhalb des Dienstes verstoßen und dabei zugleich auch die während einer Beurlaubung fortbestehenden Loyalitätspflichten (vgl. dazu Urteile vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231 = NVwZ 2001, 810 = ZBR 2000, 387, und vom 12. Dezember 2001 a.a.O.; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 1 DB 10.02 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 33 = ZBR 2003, 94 = DokBer B 2003, 57) gegenüber seinem Dienstherrn verletzt; denn er hat durch eigenes Handeln und - bei aufgrund seiner Stellung als Kostenträgerverantwortlicher unzweifelhaft gegebener Tatherrschaft - in Mittäterschaft bezüglich des Handelns der Zeugen P. und H. zunächst darauf hingewirkt, in teilweise für ihn eigennütziger Weise und im Übrigen zum Nutzen der Zeugen seinen Dienstherrn zu schädigen.

  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02

    "In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG;

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02
    a) Nach den bindenden Feststellungen des Bundesdisziplinargerichts hat der Beamte vorsätzlich und zumindest teilweise eigennützig (§ 54 Satz 2 BBG) gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG) außerhalb des Dienstes verstoßen und dabei zugleich auch die während einer Beurlaubung fortbestehenden Loyalitätspflichten (vgl. dazu Urteile vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231 = NVwZ 2001, 810 = ZBR 2000, 387, und vom 12. Dezember 2001 a.a.O.; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 1 DB 10.02 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 33 = ZBR 2003, 94 = DokBer B 2003, 57) gegenüber seinem Dienstherrn verletzt; denn er hat durch eigenes Handeln und - bei aufgrund seiner Stellung als Kostenträgerverantwortlicher unzweifelhaft gegebener Tatherrschaft - in Mittäterschaft bezüglich des Handelns der Zeugen P. und H. zunächst darauf hingewirkt, in teilweise für ihn eigennütziger Weise und im Übrigen zum Nutzen der Zeugen seinen Dienstherrn zu schädigen.

    Die Pflichtverletzung ist daher unbeschadet der arbeitsrechtlichen Sanktionierung auch disziplinarrechtlich zu ahnden (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 1 DB 10.02 - a.a.O.), und zwar bei endgültiger Zerstörung der Vertrauensgrundlage nicht anders als ein entsprechendes innerdienstliches Dienstvergehen, d.h. durch Beendigung des Dienstverhältnisses im Wege der Entfernung aus dem Dienst.

  • BVerwG, 22.04.1997 - 1 D 9.96
    Auszug aus BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02
    In derartigen Fällen ist es gerechtfertigt, die bei innerdienstlichen Dienstvergehen zu Fällen des Betrugs und der Untreue zu Lasten des Dienstherrn entwickelten Grundsätze auf die hier in Rede stehenden Tathandlungen entsprechend anzuwenden (vgl. auch Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - ferner Mayer in: Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., Teil 2, B. II. 10, Rz 24), und zwar dies wie folgt:.
  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02
    Das vom Bundesdisziplinargericht nach zutreffenden Maßstäben (vgl. dazu Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - ZBR 2001, 39, und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 32 = NVwZ 2002, 1519 = ZBR 2002, 398) festgestellte außerdienstliche Dienstvergehen im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG wiegt derart schwer, dass die Höchstmaßnahme, also die Entfernung aus dem Dienst, unvermeidlich ist.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02
    Das vor dem 1. Januar 2002 eingeleitete förmliche Disziplinarverfahren ist auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) nach bisherigem Recht, das heißt nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung (BDO) fortzuführen (vgl. z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - NVwZ 2002, 1515).
  • BVerwG, 07.06.2000 - 1 D 4.99

    Fernmeldebeamter im Ruhestand; Beurlaubung als aktiver Beamter zur Begründung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02
    a) Nach den bindenden Feststellungen des Bundesdisziplinargerichts hat der Beamte vorsätzlich und zumindest teilweise eigennützig (§ 54 Satz 2 BBG) gegen seine Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 54 Satz 3 BBG) außerhalb des Dienstes verstoßen und dabei zugleich auch die während einer Beurlaubung fortbestehenden Loyalitätspflichten (vgl. dazu Urteile vom 7. Juni 2000 - BVerwG 1 D 4.99 - BVerwGE 111, 231 = NVwZ 2001, 810 = ZBR 2000, 387, und vom 12. Dezember 2001 a.a.O.; Beschluss vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 1 DB 10.02 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 33 = ZBR 2003, 94 = DokBer B 2003, 57) gegenüber seinem Dienstherrn verletzt; denn er hat durch eigenes Handeln und - bei aufgrund seiner Stellung als Kostenträgerverantwortlicher unzweifelhaft gegebener Tatherrschaft - in Mittäterschaft bezüglich des Handelns der Zeugen P. und H. zunächst darauf hingewirkt, in teilweise für ihn eigennütziger Weise und im Übrigen zum Nutzen der Zeugen seinen Dienstherrn zu schädigen.
  • BVerwG, 28.11.2000 - 1 D 56.99
    Auszug aus BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten ist anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsnahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (vgl. z.B. Urteil vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23 m.w.N.).
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